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ACAT-Briefaktionen im Februar

Dank sei Got!- Gott sei Dank!

Die ACAT-Deutschland ist dankbar fĂŒr die Freilassung des indigenen Aktivisten Leonard Peltier in den USA.

Briefaktionen der ACAT (Aktion der Christen fĂŒr die Abschaffung der Folter: www.acat-deutschland.de) im Februar liegen in St. Barbara, St. MariĂ€ Geb., St. Georg und Herz-Jesu aus. Aber auch hier auf der Homepage finden Sie unter dem Hinweis die ausfĂŒhrliche Information und die unterschriftsfertigen Briefe zum Ausdrucken, Unterschreiben und Abschicken.
Herzlichen Dank fĂŒr Ihre UnterstĂŒtzung!

1. Jean-Paul Oumolou ist ein togolesischer StaatsbĂŒrger, der seit 2006 als FlĂŒchtling in der Schweiz lebte. Mit einer Briefaktion im Juni 2022 hatten wir uns bereits fĂŒr ihn eingesetzt und damit BemĂŒhungen von ACAT-Togo und ACAT-Schweiz unterstĂŒtzt. Am 4. November 2021 wurde Jean-Paul Oumolou in LomĂ©, der Hauptstadt Togos, inhaftiert. Er soll bei seiner Festnahme geschlagen worden sein und eine schwere Augenverletzung erlitten haben. In den darauffolgenden Tagen litt er an verschiedenen Beschwerden, doch erst zehn Tage spĂ€ter wurde ihm ein Arztbesuch gewĂ€hrt. In einem rechtskrĂ€ftigen Urteil hat der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECO-WAS) den Staat Togo der Folter und grausamen Behandlung fĂŒr schuldig befunden. Trotzdem bleiben die Haftbedingungen von Jean-Paul Oumolou prekĂ€r. Sein Besuchsrecht und der Zugang zu einem Arzt seiner Wahl sind weiterhin eingeschrĂ€nkt. Jean-Paul Oumolou wurde 2004 willkĂŒrlich verhaftet und brutal zusammengeschlagen, weil er sich geweigert hatte, einen Antrag zu verlesen, zur UnterstĂŒtzung des damaligen PrĂ€sidenten Eyadema GnassingbĂ©, des Va-ters des heute amtierenden PrĂ€sidenten. Nach dessen Amtszeit floh Oumolou nach Ghana, um sich dort me-dizinisch behandeln zu lassen. Im Jahr 2006 wurde er als FlĂŒchtling in der Schweiz anerkannt. Nach den togolesischen Wahlen im Jahr 2020 veröffentlichte Jean-Paul Oumolou Videos, in denen er die Repression gegen die Opposition und die EinschrĂ€nkung der Freiheiten unter dem Vorwand der COVID-19-Pandemie anprangerte. [
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AusfĂŒhrliche Information Unterschriftsfertige Petitionsbriefe

2. Die burundische Journalistin Sandra Muhoza befindet sich seit dem 13. April 2024 in Haft. Am 16. Dezember 2024 verurteilte sie ein Gericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Von den insgesamt 21 Monaten GefĂ€ngnis erhielt 18 Monate fĂŒr das angebliche „Attackieren der IntegritĂ€t des nationalen Territoriums“ und drei Monate fĂŒr eine angebliche „rassistische Abneigung“.  Das Urteil ist ein deutliches Zeichen der EinschrĂ€nkung der Pressefreiheit. Sandra Muhoza ist fĂŒr das Online Medium La Nova Burundi tĂ€tig. Reporter ohne Grenzen zitiert Sandra Muhozas Anwalt, Prosper Niyoyankana. Er bezeichnete das Urteil als unangemessen und durch den klaren Wunsch motiviert, jeden zum Schweigen zu bringen, der mit dem Re-gime nicht einverstanden ist. Der Anwalt kĂŒndigte Berufung an. ZunĂ€chst hatten der Journalistin sogar 12 Jahre Haft gedroht. Sandra Muhoza hatte in einer privaten WhatsApp-Gruppe mit anderen Medienschaffenden Informationen geteilt, denen zufolge die Regierungspartei landesweit Waffen (Macheten) an ihre Jugendorganisation, die berĂŒchtigte Imbonerakure, verteilt. Sie selbst war nicht an Untersuchungen darĂŒber beteiligt. Die Informationen, die sie geteilt hatte, konnten auch frei zugĂ€nglichen Medien entnommen werden, bevor sie zurĂŒckgezogen wurden. [
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AusfĂŒhrliche Information Unterschriftsfertige Petitionsbriefe

ACAT- Deutschland Homepage: https://acat-deutschland.de/

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